Sammlung von Wildsamen
Bei der Sammlung des Ausgangs-Saatgutes für unsere Vermehrungskulturen befolgen wir, wie beim Anbau natürlich auch, die strengen Zertifzierungs-Richtlinien des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten (VWW).
Die Richtlinien sind für uns bindend und die Basis für eine gute und nachhaltige Vermehrung der Kulturen und Bestände.
Naturschutzfachliche Ansprüche an die Sammlung von Saatgut in der freien Natur müssen umgesetzt werden. Das Saatgut darf nur so gewonnen werden, dass die Ausgangsbestände und ihre Gesellschaften in der freien Natur nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.
Für alle Arten sowie für die Sammlung in Naturschutzgebieten muss eine Sammelgenehmigung vorliegen.
Sammlung von Ausgangssaatgut für die Vermehrung: Für den Aufbau von Kulturen muss das Saatgut von mindestens 50 Wildpflanzen (F 0-Generation) gesammelt werden. Jeder Sammelort muss dokumentiert werden. Um die genetische Einengung zu verhindern, muss die F1 (also die nächst folgende) Generation mindestens 200 Individuen umfassen, anzustreben ist ein Bestand mit über 1000 Individuen. Insbesondere für Arten mit breitem Einsatzbereich und hoher Produktionsmenge / -fläche sollte die F1 mehrere 1000 Individuen umfassen. (Bei dieser Betrachtung sind Apomikten nicht berücksichtigt.)
Die Sammlung des Primärmaterials darf nur in der freien Natur erfolgen, in Beständen, deren Natürlichkeit (Selbstbegrünung, hohes Alter der Vegetationseinheit) als gesichert gelten können.
Für jede Art erstelle ich ein Sammelprotokoll, das z.B. das Sammeldatum, den Sammelort, die Anzahl besammelter Pflanzen beinhaltet. Die Protokolle können auf Wunsch eingesehen werden.
Bei der Auswahl der Sammelorte und der Bestimmung der Pflanzen arbeite ich eng mit vor Ort ansässigen Botanikern, Naturwächtern des Biosphärenreservates und weiteren botanisch versierten Menschen zusammen.
Die Sammlung von Saatgut in der freien Landschaft sowie in einigen Naturschutzgebieten in der Uckermark wurde mir vom Landesumweltamt genehmigt.Einige Arten gelangen nach der Gewinnung aus der freien Landschaft direkt in den Handel, v.a.bei solchen, die sich nur schwer kultivieren lassen (z.B. Ufer und Waldstauden, Stauden von Extremstandorten). Selbstverständlich werden auch hierbei naturschutzfachliche und artenrechtliche Vorgaben eingehalten.